Eine Familie spielt Ball neben einer großen Fliegengitter-Plisseetür

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Lämmermann Insektenschutzssysteme GmbH
Dietersdorfer Straße 26-28
D - 90453 Nürnberg

Stand 2019

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Publikationen enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote ohne Gültigkeitsangabe halten wir uns für zwei Wochen gebunden.
(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, ist der Besteller zwei Wochen an sein Angebot gebunden. Die Annahme des Angebotes durch uns erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Ist der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, kann er gegen die Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Arbeitstagen Widerspruch einlegen, andernfalls gilt diese als angenommen.


§ 3 Urheberschutz und Datenspeicherung

Urheber-, Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte an allen überlassenen Unterlagen und Materialien behalten wir uns vor. Ohne unsere Genehmigung dürfen diese weder vervielfältigt noch Dritten vermittelt werden. Wir sind berechtigt, geschäftsübliche Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mittels EDV zu speichern, zu verarbeiten und zu vermitteln. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung, die unter www.laemmermann.de einsehbar ist. Ihre Betroffenenrechte sowie sonstige Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie ebenfalls unter www.laemmermann.de.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Standardverpackung bei Versand mit Spedition und einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Zusatz- oder Extraverpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Eine schuldbefreiende Zahlung erfolgt ausschließlich durch Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unser Konto oder durch quittierte Barzahlung. Gutschriften von Schecks sind erst nach Annahme des kontoführenden Instituts des Scheckausstellers erfolgt. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
(3) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(4) Ist der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, bleiben, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für
Lieferungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Bei einer Preissteigerung um mehr als 10%, bei Maßanfertigungen oder Sonderbestellungen um mehr als 25%, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug nach Lieferung zu zahlen.
(7) Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a., gegenüber Kaufleuten in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a., berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsverbot

(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt weitere Lieferungen vom vollständigen Ausgleich
des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.
(3) Bei Bekanntwerden eines Bonitätsproblems des Bestellers behalten wir uns eine
Belieferung gegen Vorauskasse vor.
(4) Eine Abtretung oder Übertragung eventueller Forderungen oder Rechte gegen uns ist
ohne unsere Zustimmung nicht zulässig


§ 6 Lieferzeit und Lieferfrist

(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die vereinbarte Lieferzeit beginnt ab Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Erfüllung etwaiger vom Besteller beizubringender Unterlagen oder Leistungen. Sobald die Ware das Haus Lämmermann innerhalb der angegebenen Lieferzeit verlassen hat, gilt die Lieferfrist als eingehalten. Wenn aus Gründen, die beim Besteller liegen, nicht geliefert werden kann, gilt mit Anzeige der rechtzeitigen Versandbereitschaft die Lieferfrist als eingehalten.
(4) In Fällen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Nachfrist. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
(5) Teillieferungen sind zulässig, wenn der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, soweit sie diesem zumutbar sind.
(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 7 Versand und Gefahrübergang

(1) Leistungsort ist der Sitz der Firma Lämmermann GmbH.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Ist der Besteller kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, wer die Frachtkosten trägt oder ob die den Transport ausführende Person betriebszugehörig ist.
(4) Ist der Besteller kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und wird der Versandtermin auf Kundenwunsch verschoben, geht die Gefahr mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft an den Besteller über.
Bei Abholung der Ware bei uns geht die Gefahr ab Meldung der Abholbereitschaft über.


§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB 2 Jahre ab Lieferung der Produkte. Ist der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, beträgt die Frist 1 Jahr ab Lieferung der Produkte. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz z.B. gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Die Gewährleistung gilt ausschließlich auf Rahmen und Verarbeitung. Ausgenommen hiervon ist Insektenschutzgewebe.
(2) Bei Mängeln oder Fehlen von zugesicherten Eigenschaften beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Bestellers zunächst auf Nacherfüllung. Dabei ist auch mehrfache Nacherfüllung zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Preisminderung verlangen.
(3) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung oder den ursprünglichen Lieferort des Bestellers verbracht worden ist.
(4) Ist der Besteller Kaufmann i.S.d. HGB, setzen Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Er muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(5) Ist der Besteller Kaufmann i.S.d HGB und nimmt die Ware als reine Quittung an, erlöschen alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag, es sei denn, es handelt sich um einen verdeckten Schaden.
Bei einem Transportschaden ist die Ware im Beisein des Frachtführers zu prüfen und schriftlich auf der Empfangsbestätigung zu vermerken und gegenzeichnen zu lassen. Der Schaden ist uns unverzüglich, spätestens am nächsten Arbeitstag anzuzeigen.
(6) Ist der Besteller Kaufmann i.S.d. HGB, bestehen Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 4 entsprechend.
(7) Bei maßgefertigten Elementen ist eine Rücknahme der Kaufsache bzw. Rücktritt vom
Vertrag nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen zulässig.
(8) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere bei Zahlungsverzug.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Beschädigung oder Zerstörung zu schützen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Er hat dabei Dritte- insbesondere Gerichtsvollzieher – auf das Vorbehaltseigentum der Fa. Lämmermann Insektenschutzsysteme GmbH hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder Einbau der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle des Inkrafttretens der Abtretung hat der Besteller diese dem Kunden offenzulegen und uns alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich geschäftsüblicher Daten des Kunden zu übergeben.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder Immobilie gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


10. Widerrufsrecht

Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, steht ihm bei einem Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB das nachfolgend beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:
Lämmermann Insektenschutzsysteme GmbH
Dietersdorfer Str. 28
D-90453 Nürnberg
E-Mail: haendler@laemmermann.de
E-Mail2: endkunde@laemmermann.de
Telefax: +49 911/ 323 89 89 49


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Vertragserklärungen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind, können nicht widerrufen werden.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


§ 11 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.